5 neue Richtlinien für Nachhaltigkeitsreporting in 2022

2022 wird ein wichtiges Jahr für nachhaltige Berichterstattung und den damit einhergehenden Anforderungen an Unternehmen. Als genereller Trend lässt sich die Ausweitung der Regulatorik auf immer mehr Unternehmen beobachten. In diesem Blog möchten wir Ihnen eine Überblick geben, mit welchen Richtlinien in diesem Jahr zu rechnen sind und wie Sie sich vorbereiten können.

January 21, 2022

1) Delegierter Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie

Nach langem Warten ist die EU-Taxonomie am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Alle Unternehmen, die von den neuen Regelungen der Taxonomie betroffen sind, müssen ab diesem Jahr ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten untersuchen und berichten, welche der Aktivitäten der EU-Klimataxonomie zugeordnet werden können (="Eligibility"). Zwar wurde die eigentliche Bewertung (="Alignment") der zugeordneten Tätigkeiten für alle betroffenen Unternehmen - insbesondere grosse Konzerne und Finanzinstitute - in die Jahre 2023 bzw. 2024 verschoben, dennoch sollten Unternehmen möglichst schnell mit der Berichterstattung nachhaltiger Kennzahlen anfangen. Aufgrund der zusätzlich gewährten Zeit, wird von Unternehmen erwartet, rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Was ist eigentlich die EU Taxonomie? Die Taxonomieverordnung schafft die Grundlage für die erste „grüne Liste“ der EU, um ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten ein Klassifizierungssystem zu geben. Weitere Informationen der EU finden Sie hier.

2) Nachhaltige Berichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die vermeintlich wichtigsten Veränderungen wird die neue CSR-Verordnung in diesem und den kommenden Jahren mit sich bringen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen und erweitern. Neben einer umfangreichen und präzisen Berichterstattung nachhaltiger Kennzahlen, bringt die CSRD weitere Aspekte mit sich. Um nur ein paar Beispiele zu nennen, werden Unternehmen finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen verknüpfen, die doppelte Materialität (inside-out und outside-in Perspektive) beachten, Lieferketten und Lieferanten mehr einbeziehen und ESG Kriterien tiefer in die eigene Organisation verankern müssen. Laut Schätzungen werden von der Ausweitung der Verordnung über 50.000 Unternehmen in Europa betroffen sein. Mithilfe der erweiterten Richtlinie zu ESG-Kriterien sollen Investoren- und Stakeholderbeziehungen gestärkt, Lieferketten widerstandsfähiger und qualifizierte Produkt- bzw. Dienstleistungsentscheidungen getroffen werden. Insgesamt sollen Chancen und Risiken von Unternehmen im Bezug auf Nachhaltigkeit nachvollziehbarer, vergleichbarer und transparenter werden.

KMUs werden zwar von der CSRD in 2022 noch nicht direkt betroffen sein, müssen aber mit einer ansteigenden Zahl von Anfragen grösserer Kunden und Partnern zu nachhaltigen Parametern rechnen. Zukünftig werden dann auch kleinere und mittelständische Unternehmen einer vereinfachten Form der nachhaltigen Berichterstattung nachkommen müssen. Nähere Informationen zur CSRD und NFRD der EU sind hier zu finden.

3) Auswirkungen der Offenlegungsverordnung (SFDR)

Und da wir gerade bei Richtlinien der EU sind: Mit dem 01. Januar 2022 beginnt die erste Referenzperiode der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz „SFDR“). Während die EU Kommission im November 2021 bestätigte, dass die technischen Regulierungsstandards verzögert werden, müssen Unternehmen dennoch die wichtigsten negativen Auswirkungen (principal adverse impacts, kurz "PAI") erfassen und überwachen. Das Ziel besserer Vergleichbarkeit auf Basis von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG), soll Investoren einen besseren Überblick über nachhaltige Chancen und Risiken bieten.

4) ISSB: Neuer Standard für globale Nachhaltigkeit

Auch weiterhin ist Nachhaltigkeit ein Dschungel aus Richtlinien wie der CSRD, SFDR und Taxonomie sowie aus existierenden Frameworks wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder den nachhaltigen Entwicklungszielen der UN (SDGs). Die IFRS Foundation plant dies zu ändern. Während der COP26, dem internationalen Kongress der UN zur Bekämpfung des Klimawandels in 2021, verkündete die IFRS Stiftung ihre Pläne ein International Sustainability Standards Board (ISSB) zu gründen. Damit wird beabsichtigt, bestehende Standards zu harmonisieren und ein global anerkanntes Rahmenwerk für qualitativ hochwertige, vergleichbare und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Die ersten Standards werden zwar erst in der zweiten Hälfte von 2022 erwartet, dennoch sind alle Unternehmen gut beraten, sich bereits jetzt mit den vorhandenen Informationen auseinanderzusetzen und dedizierte Nachhaltigkeitsprozesse einzuführen. Lieber sollte man heute klein und pragmatisch starten, als morgen den Anforderungen des Marktes hinterherzulaufen.

5) Transparenz in der Lieferkette dank Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz, oder genauer das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), schafft den rechtlichen Rahmen für besseren Umweltschutz und der Beachtung von Menschenrechten entlang internationaler Lieferketten. Der Gesetzentwurf, der am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen wurde, stellt gezielte Anforderungen an Unternehmen, um ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachzukommen. Dazu gehören sowohl Menschenrechte, Arbeitsverhältnisse und soziale Faktoren als auch die Verwendung bestimmter Schadstoffe, der Entsorgung von Abfällen und weitere ökologische Dimensionen. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden müssen sich bereits jetzt auf das Jahr 2023 vorbereiten - alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten müssen spätestens ab 2024 Verantwortung für ihre direkten und indirekten Zulieferer übernehmen. Dadurch werden auch kleine Unternehmen mittelbar betroffen sein, die einen grossen Anteil der Lieferkette grösserer Konzerne ausmachen.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen sollten, finden Sie hier unseren Guide zum Lieferkettengesetz.

Sie suchen Unterstützung? 

2022 bringt viel Neues im Bereich der nachhaltigen Berichterstattung. Erweiterte Richtlinien und Anforderungen der EU können eine Herausforderung beim Umgang mit ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen innerhalb eines Unternehmens darstellen. Mit unserer Codio Impact Plattform können Sie nachhaltige Daten mühelos erfassen, auswerten, bilanzieren und für die (externe) Berichterstattung nutzen. Dabei werden aktuelle und kommende Richtlinien und Gesetzgebung direkt mit eingebunden und abgedeckt. Wir unterstützen Sie gerne, starten sie noch heute!